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   VGH Bayern, 19.07.2023 - 12 ZB 23.280   

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VGH Bayern, 19.07.2023 - 12 ZB 23.280 (https://dejure.org/2023,20357)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19.07.2023 - 12 ZB 23.280 (https://dejure.org/2023,20357)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19. Juli 2023 - 12 ZB 23.280 (https://dejure.org/2023,20357)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • BAYERN | RECHT

    SGB VIII § 93
    Kostenbeitrag für jugendhilferechtliche stationäre Unterbringung

  • rewis.io

    Jugendhilferechtlicher Kostenbeitrag, Einkommensbegriff, Abzug von Darlehensraten, Photovoltaikanlage, Unterstellgebäude

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Sachsen, 06.10.2022 - 3 A 83/22

    Jugendhilfe; Kostenbeitrag; Unterhaltspflicht; Schulden; notwendige Fahrtkosten

    Auszug aus VGH Bayern, 19.07.2023 - 12 ZB 23.280
    Nach § 93 Abs. 3 Satz 3 SGB VIII können über den pauschalen Abzug hinausgehende Belastungen nur dann vom ermittelten Einkommen abgezogen werden, soweit sie nach Grund und Höhe angemessen sind und die Grundsätze einer wirtschaftlichen Lebensführung nicht verletzen (vgl. hierzu Schindler/Eschelbach in Münder/Meysen/Trenczek, Frankfurter Kommentar zum SGB VIII, 9. Aufl. 2022, § 93 Rn. 26, 28; Stähr in Hauck/Noftz, SGB VIII, Stand 2023, § 93 Rn. 32; Winkler in BeckOK-Sozialrecht, Stand 01.06.2023, § 93 SGB VIII Rn. 12; aus der Rechtsprechung OVG Bautzen, U.v. 6.10.2022 - 3 A 83/22 BeckRS 2022, 28190 Rn. 39 ff.).

    Wird das unter Berücksichtigung bestehender Unterhaltsverpflichtungen für die Ausgaben des täglichen Lebens zur Verfügung stehende Einkommen durch Eingehung unangemessener Schuldverpflichtungen verringert, verletzt dies die Grundsätze wirtschaftlicher Lebensführung auch dann, wenn noch keine Jugendhilfeleistungen erbracht werden (vgl. hierzu OVG Münster, B.v. 30.7.2004 - 12 A 886/01 - BeckRS 2005, 25359; B.v. 27.2.2014 - 12 A 2688/12 - BeckRS 2014, 54731 Rn. 8 ff.; OVG Bautzen, U.v.6.10.2022 - 3 A 83/22 - BeckRS 2022, 28190 Rn. 20 ff.; Kunkel/Kepert in Kunkel/Kepert/Pattar, SGB VIII, 8. Aufl. 2022, § 93 Rn. 23 m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.05.2022 - 12 S 620/20

    Abzugsfähigkeit von Schuldverpflichtungen aus einer Immobilie im Rahmen der

    Auszug aus VGH Bayern, 19.07.2023 - 12 ZB 23.280
    Schließlich werden zur Absicherung von Alter, Krankheit, Pflegebedürftigkeit und Arbeitslosigkeit nach § 93 Abs. 2 Nr. 3 SGB VIII lediglich nach Grund und Höhe angemessene Beiträge zu öffentlichen oder privaten Versicherungen oder ähnlichen Einrichtungen als einkommensmindernd anerkannt (vgl, hierzu VGH Mannheim, B.v. 17.5.2022 - VGH 12 S 620/20 - BeckRS 2022, 18519), nicht hingegen Darlehen zum Bau von Unterstellgebäuden und einer Photovoltaikanlage.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2014 - 12 A 2688/12

    Anforderungen an die Darlegung ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit des

    Auszug aus VGH Bayern, 19.07.2023 - 12 ZB 23.280
    Wird das unter Berücksichtigung bestehender Unterhaltsverpflichtungen für die Ausgaben des täglichen Lebens zur Verfügung stehende Einkommen durch Eingehung unangemessener Schuldverpflichtungen verringert, verletzt dies die Grundsätze wirtschaftlicher Lebensführung auch dann, wenn noch keine Jugendhilfeleistungen erbracht werden (vgl. hierzu OVG Münster, B.v. 30.7.2004 - 12 A 886/01 - BeckRS 2005, 25359; B.v. 27.2.2014 - 12 A 2688/12 - BeckRS 2014, 54731 Rn. 8 ff.; OVG Bautzen, U.v.6.10.2022 - 3 A 83/22 - BeckRS 2022, 28190 Rn. 20 ff.; Kunkel/Kepert in Kunkel/Kepert/Pattar, SGB VIII, 8. Aufl. 2022, § 93 Rn. 23 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2004 - 12 A 886/01

    Rechtmäßigkeit der Verpflichtung zur Rückzahlung eines Anschaffungsdarlehen

    Auszug aus VGH Bayern, 19.07.2023 - 12 ZB 23.280
    Wird das unter Berücksichtigung bestehender Unterhaltsverpflichtungen für die Ausgaben des täglichen Lebens zur Verfügung stehende Einkommen durch Eingehung unangemessener Schuldverpflichtungen verringert, verletzt dies die Grundsätze wirtschaftlicher Lebensführung auch dann, wenn noch keine Jugendhilfeleistungen erbracht werden (vgl. hierzu OVG Münster, B.v. 30.7.2004 - 12 A 886/01 - BeckRS 2005, 25359; B.v. 27.2.2014 - 12 A 2688/12 - BeckRS 2014, 54731 Rn. 8 ff.; OVG Bautzen, U.v.6.10.2022 - 3 A 83/22 - BeckRS 2022, 28190 Rn. 20 ff.; Kunkel/Kepert in Kunkel/Kepert/Pattar, SGB VIII, 8. Aufl. 2022, § 93 Rn. 23 m.w.N.).
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